VoG-Status<\/strong><\/strong><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\nStudierendenvereinigungen werden nur anerkannt, wenn die folgenden Kriterien erf\u00fcllt sind:<\/p>\n\n\n\n
\n- Der Antrag auf Anerkennung muss von derzeitigen Studierenden der Universit\u00e4t Luxemburg gestellt werden.<\/li>\n\n\n\n
- Die Vorstandsmitglieder von Studierendenvereinigungen m\u00fcssen regul\u00e4r an der Universit\u00e4t Luxemburg immatrikulierte Studierende sein, wobei ein Drittel des Vorstandes aus Besch\u00e4ftigten der Universit\u00e4t Luxemburg bestehen kann.<\/li>\n\n\n\n
- Nur regul\u00e4r immatrikulierte Uni.lu-Studierende oder Uni.lu-Mitarbeiter k\u00f6nnen als aktuelle Mitglieder eines Vereins in Betracht kommen.<\/li>\n\n\n\n
- Eine Studierendenvereinigung kann die offizielle Adresse der Universit\u00e4t als Sitz w\u00e4hlen, aber in diesem Fall muss die Satzung der Universit\u00e4t zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor die Anerkennung der VoG (d.h. die Anerkennung als gemeinn\u00fctziger Verein) beantragt werden kann.<\/li>\n\n\n\n
- Die Kernaktivit\u00e4ten einer neuen Studierendenvereinigung d\u00fcrfen sich nicht mit einer bestehenden Vereinigung \u00fcberschneiden oder den Werten der Universit\u00e4t Luxemburg zuwiderlaufen.<\/li>\n\n\n\n
- Vereinigungen d\u00fcrfen nicht einen aktuellen Dienst der Universit\u00e4t nachahmen.<\/li>\n\n\n\n
- Die Vereinigungen m\u00fcssen allen Studierenden der Universit\u00e4t Luxemburg offen stehen.<\/li>\n\n\n\n
- Vereinigungen d\u00fcrfen keinen politischen oder religi\u00f6sen Zweck verfolgen.<\/li>\n\n\n\n
- Die Dienstleistungen der Vereinigung und die von ihr organisierten Veranstaltungen sollten sich haupts\u00e4chlich an die an der Universit\u00e4t eingeschriebenen Studierenden (Bachelor- oder Master-Studierende oder Promotionsstudierende) richten.<\/li>\n\n\n\n
- Vereinigungen m\u00fcssen f\u00fcr die kommenden Jahre nachhaltig sein.<\/li>\n\n\n\n
- Nur Studierendenvereinigungen, die eine gro\u00dfe Gruppe von Studierenden (mindestens 50) vertreten, kommen f\u00fcr eine finanzielle Unterst\u00fctzung in Frage.<\/li>\n\n\n\n
- Neue Antr\u00e4ge auf Anerkennung als Studentenvereinigung werden nur gepr\u00fcft, wenn die Gruppe bereits seit mindestens einem Semester als anerkannter Studentenverein [Link zur Anerkennung von Studierendesclubs<\/a>] besteht.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n