{"id":350,"date":"2024-04-09T09:52:53","date_gmt":"2024-04-09T07:52:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.uni.lu\/life-de\/?page_id=350"},"modified":"2026-04-14T14:25:49","modified_gmt":"2026-04-14T12:25:49","slug":"krankenversicherung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.uni.lu\/life-de\/umzug-nach-luxemburg\/krankenversicherung\/","title":{"rendered":"Krankenversicherung"},"content":{"rendered":"\n
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Studieren in Luxemburg<\/strong><\/p>\n\n\n\n

\nKrankenversicherung<\/h1>\n\n\n\n

Um die Einschreibung an der Universit\u00e4t abzuschlie\u00dfen, m\u00fcssen Studierende eine europ\u00e4ische Krankenversicherungskarte oder einen Nachweis \u00fcber die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Krankenkasse mit genauer Angabe des Versicherungszeitraums vorlegen. Die Krankenversicherung muss mindestens die Dauer des Semesters abdecken, f\u00fcr das sie an der Universit\u00e4t eingeschrieben sind.<\/p>\n\n\n\n

Zugeh\u00f6rigkeit zur gesetzlichen Krankenkasse<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Antragsteller:innen, die nicht krankenversichert sind, werden gebeten, die Geb\u00fchr f\u00fcr die Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse gleichzeitig mit der Einschreibegeb\u00fchr direkt an die Universit\u00e4t<\/strong> zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n

Alle Antragsteller:innen aus Drittl\u00e4ndern<\/strong> erhalten bei ihrer Ankunft in Luxemburg ein Dokument zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Geb\u00fchr f\u00fcr die Anmeldung zur Krankenversicherung muss gleichzeitig mit der Einschreibegeb\u00fchr direkt an die Universit\u00e4t gezahlt werden<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

Studierende m\u00fcssen alle Ver\u00e4nderungen ihrer pers\u00f6nlichen Situation<\/strong>, die im Laufe ihres Studiums stattfinden melden. Solche \u00c4nderungen m\u00fcssen der Zulassungsstelle der Studierendenabteilung unverz\u00fcglich schriftlich mitgeteilt werden, und zwar unter Angabe des Betreffs: Krankenversicherung<\/strong> (Adress\u00e4nderung, Studentenjob, Abbruch des Studiums, etc.<\/em>).<\/p>\n\n\n\n

Wenn Sie doppelt krankenversichert sind, z. B. wenn Sie zu Beginn des Semesters den Krankenversicherungsbeitrag an die Universit\u00e4t gezahlt haben und dann ein zweites Mal im Rahmen eines studentischen Arbeitsvertrags versichert waren, lesen Sie den folgenden Abschnitt \u201eErstattung bei Doppelmitgliedschaft<\/a>\u201c.<\/p>\n<\/div><\/section>\n\n\n\n

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\nErstattung bei Doppelmitgliedschaft<\/h2>\n\n\n\n

Um eine R\u00fcckerstattung zu beantragen, wenn Sie sich zweimal f\u00fcr die Krankenversicherung angemeldet haben (z. B. wenn Sie die Krankenversicherungsgeb\u00fchr zu Beginn des Semesters an die Universit\u00e4t gezahlt haben und Sie dann ein zweites Mal im Rahmen eines Studentenarbeitsvertrags versichert waren):<\/p>\n\n\n\n