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\nAngemessene Vorkehrungen<\/h1>\n\n\n\n
Die Kommission f\u00fcr angemessene Vorkehrungen (CAR) ist ein spezialisiertes Gremium, das sicherstellt, dass Studierende und Mitarbeitende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen, spezifischen Lernst\u00f6rungen und psychischen Gesundheitsproblemen angemessene Unterst\u00fctzung erhalten, um Zugang zum Universit\u00e4tsleben zu haben und vollst\u00e4ndig daran teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n
Die Kommision pr\u00fcft Antr\u00e4ge auf Vorkehrungen, bewertet die unterst\u00fctzenden Unterlagen und trifft faire, konsistente und transparente Entscheidungen im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen.<\/p>\n\n\n\n
Beantragung von Vorkehrungen<\/strong><\/p>\n\n\n\nWenn Sie eine diagnostizierte Erkrankung haben oder bereits Vorkehrungen erhalten haben, k\u00f6nnen Sie sich direkt an die Kommission f\u00fcr angemessene Vorkehrungen (CAR) wenden. Der Antrag sollte geeignete Nachweise enthalten.<\/p>\n\n\n\n
Akzeptierte Dokumentation\/Nachweise<\/strong><\/p>\n\n\n\nDie Universit\u00e4t verlangt einen medizinischen, psychologischen oder diagnostischen Bericht, der von einem Facharzt oder einer anderweitig qualifizierten Fachkraft erstellt wurde, um einen Antrag auf Vorkehrungen zu unterst\u00fctzen. Der Bericht muss eine Diagnose gem\u00e4\u00df dem DSM V (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer St\u00f6rungen) oder der ICD-11 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision) enthalten.<\/p>\n\n\n\n
Besonders hilfreich ist es, wenn die Nachweise folgende Informationen enthalten:<\/p>\n\n\n\n